BEI UNMITTELBARER GEFAHR UNBEDINGT SOFORT DIE POLIZEI KONTAKTIEREN!
POLIZEI
Tel.: 133 | polizei.gv.at/ktn
Gehörlose können per SMS rund um die Uhr unter 0800 133 133 polizeiliche Hilfe rufen
(Angabe von Ort und Notsituation).
#ichbinESwert
Den Notruf der Polizei kann jede:r wählen, der in einer Notsituation ist, oder eine Notsituation beobachtet. Das ist immer dann der Fall, wenn Eigentum, Gesundheit oder ein Leben in Gefahr sind.
Man muss sich allerdings bewusst sein, dass ein Anruf beim Notfall Konsequenzen hat. Liegt eine Straftat vor, wird automatisch Anzeige erstattet. Dieser Vorgang kann nicht zurückgenommen werden. Wer also den Notruf kontaktiert, kann auch als Zeuge befragt werden und muss eventuell auch vor Gericht aussagen.
Trotzdem - auch wenn man sich unsicher ist, sollte man in einer gefährlichen Situation die Polizei anrufen. Erfahrene Einsatzkräfte beurteilen dann die Situation und greifen im Ernstfall so schnell wie möglich ein. Nichts zu tun und wegzuschauen wäre hier viel schlimmer.
Was erwartet mich, wenn ich 133 anrufe?
Die Polizei versucht so schnell wie möglich herauszufinden, was passiert ist und wo sich der Notfall ereignet hat, um umgehend Hilfe vor Ort zu schicken. Hab keine Angst – dir wird geholfen!
Die Polizeistreife trifft ein – was passiert?
Die Situation wird eingeschätzt und entsprechende Maßnahmen werden sofort eingeleitet.
Als Zeuge einer Gewalttat gegen Kinder oder Jugendliche – wie verhalte ich mich richtig?
In einem solchen Fall ist es absolut richtig, sofort die Polizei zu verständigen. Als Zeuge muss man in der Regel auch eine Aussage machen.
Ich brauche Hilfe und rufe die Polizei – was passiert?
Eine nahegelegene Streife wird umgehend zum Einsatzort geschickt. Die Polizei bemüht sich stets, so schnell wie möglich am Ort des Geschehens zu sein.
Wann ist es auf jeden Fall richtig, die Polizei zu rufen?
Wenn Leben, Gesundheit oder Eigentum in Gefahr sind, solltest du in jedem Fall die Polizei verständigen.
Kann ich meinen Anruf oder meine Anzeige wieder zurückziehen?
Sobald die Polizei verständigt wurde, ist es in der Regel nicht mehr möglich, die Anzeige zurückzuziehen. Bei missbräuchlicher Nutzung des Notrufs können zudem rechtliche Konsequenzen drohen.
Soll ich 133 anrufen, auch wenn ich mir unsicher bin?
Auch bei Unsicherheit solltest du lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei verständigen. Bedenke jedoch: Wird jemand einer Straftat beschuldigt, kann das ernste Folgen haben – es gibt dann kein Zurück mehr.
Wenn ich nur einen Verdacht habe – soll ich trotzdem die Polizei anrufen?
Ja. Die geschulten Polizistinnen und Polizisten verschaffen sich vor Ort einen Überblick und gehen professionell mit der Situation um.
Warum soll ich helfen?
Wenn man selbst in einer Notlage ist, ist man dankbar, wenn jemand hilft. Wegsehen oder nichts tun ist oft das Schlimmste, was man tun kann.